Regatta-Begleitfahrt steuerlich absetzbar?
onlineurteile.de - Um die Geschäftsbeziehungen zu seinen Partnern zu pflegen und verdiente Mitarbeiter aus dem Vertriebsbereich zu belohnen, ließ sich ein mittelständischer Unternehmer etwas Besonderes einfallen. Er charterte während der "Kieler Woche" — d.h. für die Segelregatta — ein historisches Segelschiff. Damit unternahm "seine Crew" eine Regatta-Begleitfahrt und wurde dabei mit gutem Essen verwöhnt.
Die Ausgaben für den luxuriösen Segelturn wollte der Unternehmer als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Doch da spielten die Finanzbeamten nicht mit.
Gegen den ablehnenden Steuerbescheid klagte der Unternehmer: Die Kosten dieser Reise, inklusive Bewirtung der Gäste, müssten doch genauso als Betriebsausgabe anerkannt werden wie die Kosten von so genannten "VIP-Logen" in Fußballstadien (das lasse die Finanzverwaltung zu). Schließlich könne man eine Segelregatta nicht von einem festen Punkt aus, sondern nur von einem Schiff aus richtig beobachten.
Dieses Argument überzeugte den Bundesfinanzhof nicht (IV R 25/09). Ganz bewusst habe der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz die Kosten "unangemessener Repräsentation" von Unternehmen vom Steuerabzug ausgeschlossen. Solche Kosten sollten nicht per Steuerabzug auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
Dazu gehörten auch Ausgaben für Schiffsreisen und damit verbundene Geschäftsessen. Wer Geschäftspartner auf diese Weise unterhalten und das Unternehmen so aufwändig repräsentieren wolle, müsse das auf eigene Kosten tun. Auf Anweisungen der Finanzverwaltung zu VIP-Logen könne sich der Unternehmer nicht berufen: Die seien für die Finanzgerichtsbarkeit nicht bindend.