Regelmäßige Arbeit trotz Krankentagegeld

Versicherung kann auch ohne Abmahnung fristlos kündigen

onlineurteile.de - Schon seit fünf Monaten war die Inhaberin eines Reformhauses krank geschrieben. Ihre private Krankenversicherung, von der sie während dieser Zeit Krankentagegeld bezog, kam das ganz schön teuer. War die Frau tatsächlich krank? Die Versicherung schickte Ermittler los und die wurden fündig: Immer wieder bediente die Chefin in dem Laden selbst die Kunden.

Als die Versicherung daraufhin den Vertrag fristlos kündigte - wegen "Erschleichung von Leistungen" -, zog die Versicherungsnehmerin vor Gericht: Sie habe nur sporadisch im Geschäft vorbeigeschaut, ohne sich groß an der Arbeit zu beteiligen, behauptete sie. Das Reformhaus sei die ganze Zeit über von einer Aushilfskraft geführt worden, die normalerweise nur Teilzeit arbeite. Wie sie der Verkäuferin die Mehrarbeit vergütet hatte, konnte die Geschäftsfrau jedoch nicht belegen.

Deshalb erklärte das Oberlandesgericht Hamm die fristlose Kündigung für gerechtfertigt (20 U 179/05). Da die Krankentagegeldversicherung praktisch den Sozialversicherungsschutz ersetze, müsste sich der Versicherte schon einiges leisten, bis ihm die Versicherung kündigen dürfe. Hier sei der Fall aber klar. Die Geschäftsfrau habe die Interessen der Versicherung aus Eigennutz geschädigt und nachweislich (zumindest stundenweise) an mehreren Tagen in der Woche gearbeitet. Also habe sie unrechtmäßig Krankentagegeld kassiert. Dieses Fehlverhalten sei so schwerwiegend, dass die Versicherung sogar auf eine Abmahnung vor der Kündigung verzichten durfte.