Regen sickert in Lagerhalle ...
onlineurteile.de - Es hatte heftig geregnet und Wasser war in seine Lagerhalle eingedrungen. Daran können doch nur die Nachbarn schuld sein, dachte sich der Hallenbesitzer, und zog vor Gericht. Die Nachbarn müssten Maßnahmen ergreifen, um die Außenwand seiner Lagerhalle vor Feuchtigkeit zu schützen, forderte er.
Ein Grundstückseigentümer sei nicht verpflichtet, den natürlichen Ablauf von Regenwasser auf benachbarte Grundstücke zu verhindern, erklärte dagegen das Oberlandesgericht Köln (19 U 87/02). In dieser Frage müsse schon der Lagerhallenbesitzer selbst aktiv werden und die Außenwand ausreichend abdichten lassen. Anders läge der Fall nur, wenn bauliche Anlagen (z.B. befestigte Wege) der Nachbarn die Ursache für künstlich vermehrten Zufluss von Regenwasser auf seinem Grundstück wären. Das treffe aber nicht zu: Hier gehe es um natürlichen Niederschlag, der in den Boden einsickere und die Wand der Halle durchfeuchte.