Regentropfen im Kofferraum
onlineurteile.de - Das neue Cabrio X1 war wirklich ein schickes Auto. Es hatte aber einen kleinen - für den Käufer entscheidenden - Nachteil: Wenn es regnete und er den Kofferraum öffnete, liefen Regentropfen in das Innere des Kofferraums. Er forderte vom Verkäufer, den Mangel zu beheben oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Als der Autohändler beides ablehnte, zog der Käufer vor Gericht. Er dürfe den Kaufpreis nicht zurückfordern, entschied das Landgericht Frankenthal (3 O 19/08). Wenn beim Öffnen des Kofferraums bei Regen einige Tropfen in den Kofferraum gelangten, stelle dies keinen Sachmangel des Fahrzeugs dar.
Der Sachverständige habe unterschiedliche Cabrio-Modelle getestet: Wenn bei Regen der Kofferraum vollständig geöffnet werde, tropfe ein wenig Wasser ins Innere - das sei bei allen gleich. Der kleine Schönheitsfehler sei also keine Besonderheit des bestimmten Cabrios, dessen Beschaffenheit weiche nicht negativ "von Sachen der gleichen Art ab".
Die Wassermenge, die in den Kofferraum eindringe, sei so gering, dass sie von selbst trockne und weder Rost noch Schimmel nach sich ziehe. Und selbst diese geringe Menge Feuchtigkeit im Kofferraum könne man vermeiden, wenn man ihn bei Regen nur halb öffne. Auch dann sei er noch problemlos zu beladen. Das hatten die Richter mit einem Karton selbst ausprobiert.