Reh löst tragischen Unfall aus
onlineurteile.de - Drei junge Leute fuhren mit dem Auto durch Wald und Flur. In einem Waldstück sprang plötzlich ein Reh auf die Fahrbahn. Der Fahrer riss das Lenkrad herum - das Auto kam ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Dabei kam das Mädchen auf dem Beifahrersitz ums Leben. Mehrere Zeugen und ein Verkehrssachverständiger bestätigten nachträglich, dass sich der Unfall so zugetragen hatte, wie ihn der Fahrer schilderte. Vergeblich forderten die Eltern des Mädchens von ihm Schadenersatz für die Beerdigungskosten.
Das Oberlandesgericht Naumburg konnte keinerlei Verschulden des Autofahrers erkennen und wies die Klage ab (1 U 101/02). Es sei schon fraglich, ob die Lenkbewegung des Fahrers überhaupt willentlich und bewusst ausgeführt wurde, oder ob sie nicht vielmehr einen unwillkürlichen Reflex auf das plötzlich aufgetauchte Hindernis darstellte.
Doch: Selbst wenn man davon ausgehe, dass der Fahrer die Kollision mit dem Tier durch ein bewusstes Ausweichmanöver habe verhindern wollen, sei ihm kein Fehlverhalten vorzuwerfen (und nur dies könnte einen Anspruch auf Schadenersatz begründen). Einen Frontalzusammenstoß mit einem ausgewachsenen Wildtier zu vermeiden, sei nicht fahrlässig, sondern vernünftig. Im Normalfall sei nämlich der Schaden durch einen Zusammenstoß wesentlich größer als der Schaden durch ein Ausweichmanöver. Dass der Rettungsversuch - wegen minimaler Reaktionszeit - misslungen sei, ändere an dieser Bewertung nichts.