Reise für 14-Jährigen gebucht

Junge wird vor dem Urlaub 15 Jahre alt: Kinderpreis oder Erwachsenentarif?

onlineurteile.de - Schon im November buchte ein Familienvater den Sommerurlaub für das nächste Jahr: eine Flugpauschalreise für sich, seine Ehefrau und den Sohn zum Preis von 2.567 Euro. Zutreffend gab er an, sein Junge sei 14 Jahre alt. Deshalb berechnete die Mitarbeiterin des Reisebüros für ihn den Kinderpreis. Doch zwischen Buchung und Reise wurde der Junge 15. Nach dem Familienurlaub im Juli forderte der Reiseveranstalter vom Kunden eine Nachzahlung von 687 Euro: Ab dem 15. Geburtstag gelte für den Sohn der Erwachsenentarif, nicht mehr der veranschlagte Kinderpreis.

Beim Landgericht Gera scheiterte der Reiseveranstalter mit seiner Zahlungsklage (1 S 226/05). Im Reisevertrag sei wirksam ein Gesamtpreis von 2.567 Euro vereinbart, entschied das Landgericht. Die Mitarbeiterinnen des Reisebüros hätten für den Kunden die Reise zusammengestellt und ihm diesen Endpreis genannt. So sei es üblich, denn mit den kleingedruckten Preistabellen im Katalog seien die meisten Kunden überfordert. Die einzelnen preisgestaltenden Komponenten seien ihnen daher unbekannt.

Auch darüber, wie Preisnachlässe für Kinder gestaffelt seien, müsse der Kunde nicht Bescheid wissen. Andere Veranstalter arbeiteten mit anderen Altersstufen. Der Reiseveranstalter könne dem Familienvater deshalb nicht vorwerfen, dass er auf die Frage nach dem Alter des Sohns wahrheitsgemäß "14" geantwortet habe. Wenn es dem Reiseveranstalter entscheidend auf das Alter beim Antritt der Reise ankomme, müsse er die Reisebüros auffordern, bei Buchungen nach dem Geburtsdatum zu fragen.