Reitpferd bei Verkehrsunfall verletzt

Der Verantwortliche muss den Wertverlust, aber keine Unterhaltskosten ersetzen

onlineurteile.de - Bei einem Verkehrsunfall war das Pferd von Frau S so schwer verletzt worden, dass es als Reitpferd dauerhaft unbrauchbar wurde. Die Haftpflichtversicherung des schuldigen Autofahrers zahlte Frau S 6.000 Euro Schadenersatz für den Wertverlust. Die Reiterin meinte, es stehe ihr ein höherer Betrag zu: Für die Wertminderung weitere 1.600 Euro, Schmiede- und Tierarztkosten sowie 4.500 Euro Unterhaltskosten für das Tier während eines Zeitraums von 18 Monaten.

Was Frau S verlange, sei völlig abwegig, fand das Versicherungsunternehmen. Beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erreichte die Reiterin mit ihrer Zahlungsklage nur einen Teilerfolg (3 U 107/11). Da das Pferd nun nur noch einen Verkehrswert von 500 Euro habe, könne Frau S die geforderten 1.600 Euro Ausgleich für den Wertverlust verlangen, urteilte das OLG.

Dass die Stute nicht mehr geritten werden könne, stehe fest. Auch als Zuchtstute könne Frau S sie nicht verwerten, weil das Tier schon zwölf Jahre alt sei und noch kein Fohlen geboren habe. Ein Sachverständiger habe weder in Fachzeitschriften, noch im Internet Angebote vergleichbarer Pferde gefunden. Das Tier sei so gut wie unverkäuflich.

Die Kosten für den Tierarzt müsse der Versicherer übernehmen, doch Schmiede- und Unterhaltskosten müsse er nicht ersetzen: Diese Kosten seien nicht durch den Unfall entstanden. Nach dem Unfall habe es Frau S "nicht übers Herz gebracht", das Pferd schlachten oder einschläfern zu lassen. Sie habe es auf einem Reiterhof untergebracht. Das sei verständlich, aber nicht dem Unfallverursacher zuzurechnen: Es sei allein die Entscheidung der Reiterin, das unverkäufliche Tier zu behalten.