Reklame mit überholtem Testergebnis
onlineurteile.de - Hat die Stiftung Warentest im Jahr 2007 bei einem Test einem Fahrradschloss die Note "gut" erteilt, das Produkt jedoch bei einer Nachuntersuchung ein Jahr später wegen einiger Mängel herabgestuft ("S. schmiert ab"), darf der Hersteller des Fahrradschlosses nicht länger mit dem bereits revidierten Urteil "gut" werben;
so eine wichtige Information zu unterschlagen, führt die Verbraucher in die Irre — Kunden gehen selbstverständlich davon aus, dass eine Testbewertung "stimmt" und ihnen nicht vorenthalten wird, wenn die Note aufgrund einer Nachuntersuchung zurückgezogen wurde.