Rennradfahrer kollidiert mit Auto

Nachlässige Polizisten sperrten während eines Radrennens die Kreuzung nicht konsequent ab

onlineurteile.de - Die Stadt X richtete ein Radrennen für Profis und Amateure aus. Während des Rundkurses kamen die Rennfahrer mehrmals an einer Kreuzung vorbei, an der eigentlich der Querverkehr Vorfahrt gehabt hätte. Dort war ein Polizeifahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht postiert. "Bei Bedarf" - so einer der Beamten bei der späteren Vernehmung - wurde der Autoverkehr auf der übergeordneten Straße angehalten, damit die Rennteilnehmer die Kreuzung gefahrlos überqueren konnten.

Doch bei der letzten Runde ließ anscheinend die Konzentration der Polizisten nach. Als das Hauptfeld der Fahrer "durch" war, unterhielten sie sich und achteten nicht mehr auf den Verkehr. Das wurde einem Nachzügler zum Verhängnis. Bemüht darum, den Anschluss nicht zu verlieren, trat er in die Pedale - ohne zu bemerken, dass von rechts ein Auto kam. Bei dem Zusammenstoß wurde der Radfahrer auf die Straße geschleudert und verletzt.

Er verklagte das Bundesland als Dienstherrn der Polizeibeamten auf Schadenersatz: Die Polizisten hätten pflichtwidrig die Rennstrecke nicht abgesperrt und so den Unfall verursacht, kritisierte der Sportler. Nun behauptete das beklagte Land, die Beamten seien "rein zufällig" am Unfallort gewesen. Daraus könne man keine Amtspflicht ableiten, den Rennfahrern Vorfahrt einzuräumen.

Damit kam das Bundesland beim Oberlandesgericht Hamm nicht durch: 975 Euro Schadenersatz sprachen die Richter dem Radfahrer zu (9 U 156/07). Zu welchem Zweck sonst sollten sich die Polizisten an der Kreuzung aufhalten, fragten die Richter, wenn sie dort nicht den Verkehr für das Rennen regeln sollten? "Ganz zufällig" hätten sie das ja den ganzen Tag lang auch getan, den Radfahrern die sichere Passage ermöglicht und mit eingeschaltetem Blaulicht die Kreuzung zu einer Seite hin abgeschirmt.

Nach den Erfahrungen der vorhergehenden Runden habe der Rennradfahrer dies auch auf der letzten Runde erwarten dürfen - unabhängig davon, ob er als Einzelner oder im Feld ankam. Die Beamten hätten sich ablenken lassen und damit sehr wohl ihre Pflicht verletzt. Allerdings treffe den Rennteilnehmer ein Mitverschulden: Er hätte sehen können, dass die Beamten die Kreuzung nicht mehr seitlich absicherten und deshalb auf Autos achten müssen. Hätte der Radfahrer rechtzeitig gebremst, wäre der Zusammenstoß vermeidbar gewesen.