Rennradler ohne Beleuchtung unterwegs
onlineurteile.de - Die wenigsten Rennräder sind mit Beleuchtung ausgestattet. Auch die beiden Rennradler hatten an ihren Rädern kein Licht, die am Ende einer längeren Tour abends auf einer Landstraße unterwegs waren. Dabei war es schon fast dunkel. Zwar hatte einer der Radfahrer an der Jacke eine kleine Batterieleuchte befestigt. Doch die war noch nicht angeschaltet, als sich von hinten ein Auto mit etwa 90 km/h näherte. Die Autofahrerin sah die Radfahrer zu spät und riss deshalb den Lenker nach links, um ihnen auszuweichen. So schilderte sie es jedenfalls den Polizeibeamten, die den Unfall aufnahmen: Durch das Ausweichmanöver hatte die Frau die Kontrolle über den Wagen verloren und war mit einem entgegenkommenden Auto zusammen gestoßen.
40 Prozent des Schadens musste die Autofahrerin selbst tragen, 60 Prozent bekamen die Radfahrer aufgebrummt. Das fanden die Sportler sehr ungerecht: Die Autofahrerin sei erst nach dem Überholen ins Schleudern geraten, behaupteten sie, der Unfall habe gar nichts mit ihnen zu tun. Doch das kaufte ihnen das Oberlandesgericht Frankfurt nicht ab (24 U 201/03). Wäre es ein normaler Überholvorgang gewesen, so die Richter, wäre überhaupt kein Grund dafür ersichtlich, wieso das Auto auf der völlig geraden Landstraße hätte ins Schleudern kommen sollen.
Dagegen sei es glaubwürdig, wie die Frau den Unfall beschrieben habe, und es entspreche der Lebenserfahrung. Wenn Radfahrer ohne Licht radelten, würden sie in Dämmerung oder Dunkelheit zu spät gesehen - eine "typische Folge". Damit gefährdeten sie die Sicherheit im Straßenverkehr. Wenn ganz plötzlich am Fahrbahnrand Radfahrer auftauchten, reagierten Autofahrer meist instinktiv mit "ruckartigen Ausweichbewegungen" - logischerweise gerate dann das Auto ins Schleudern. Dieser Unfall gehe also überwiegend auf das Konto der Rennradler.