"Restaurant-Theater" wirbt mit Portrait eines Pantomimen ...
onlineurteile.de - In der Saison 2001/2002 trat im Münchner Variété-Zelt eines Restaurant-Theaters ("Eckart Witzigmann Palazzo") ein Pantomime auf. Mit großem Erfolg mimte er dort einen Oberkellner. Von diesen Auftritten wurden Fotos gemacht. Das ausdrucksstarke Gesicht des Pantomimen gefiel der Betreiberin des Variété-Zelts, der Deutschen Arena GmbH, so gut, dass sie es noch Jahre später überall für ihre Werbung einsetzte: in Zeitungsanzeigen, auf Plakaten, im Programmheft.
Davon war allerdings der Künstler wenig begeistert, den niemand um Erlaubnis gefragt hatte. Als Pantomime lebe er von dem Eindruck, den seine markanten Gesichtszüge beim Publikum machten, erklärte er. Dieser Eindruck dürfe sich nicht durch öffentliche Werbekampagnen "abnutzen". In der Branche sei das durchaus üblich, konterte die Betreiberin der Event-Gastronomie. Werbung zeige oft in Folgespielzeiten Künstler, die bereits anderswo engagiert seien. So solle das Publikum sehen, "wer im Zelt bereits aufgetreten" sei.
Das beeindruckte den Künstler nicht, der Auskunft über den Umfang der Werbung mit seinem Portrait und entsprechende Lizenzgebühren forderte. Zu Recht, wie das Landgericht München I entschied (21 O 7562/05). Die Veranstalterin habe nicht das Recht, ohne Genehmigung ihrer Künstler deren Portraits für Werbung einzusetzen. Dies müsse vereinbart werden, andernfalls verstoße die Werbung gegen das Recht der Künstler am eigenen Bild.