Richter zerrupfen Jahresabrechnung
onlineurteile.de - Hat die Eigentümerversammlung eine Jahresabrechnung genehmigt, obwohl sie für das betreffende Jahr nicht alle Einnahmen und Ausgaben ausweist,
ist dies unwirksam; die Abrechnung ist bei schweren Mängeln insgesamt ungültig, z.B. dann, wenn sie die Heizkosten nicht für das ganze Jahr, sondern nur für eine Jahreshälfte ausweist; Kosten nur über einzelne Monate oder Quartale abzurechnen, ist prinzipiell unzulässig — so eine Abrechnung erschwert die Kontrolle, ob der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben der Entwicklung der gemeinschaftlichen Konten entspricht, und damit die Kontrolle der Verwaltung.