Ringfinger beim Sturz verrenkt
onlineurteile.de - Bei einem Sturz auf vereistem Weg verletzte sich eine Frau am Ringfinger. Ihr Hausarzt schickte sie zu einem Unfallchirurgen. Wie man auf der Röntgenaufnahme sah, war der Finger "verrenkt": Die eigentlich aufeinander stehenden Gelenkflächen hatten sich verschoben. Da hätte sich eigentlich eine Operation angeboten, um die Fehlstellung zu korrigieren, erklärte ein medizinischer Sachverständiger später. Statt dessen legte der Arzt eine Fingerschiene an, um den Finger ruhig zu stellen. Erst nach Monaten gab er die konservative Behandlung auf und operierte. Nun musste er das Gelenk versteifen, was auf Dauer die Bewegung einschränkt.
Die Patientin gab dem Unfallchirurgen die Schuld an der Misere und forderte Schmerzensgeld. Der Diagnosefehler des Arztes habe zu verzögerter Heilung geführt, so das Oberlandesgericht Koblenz (5 U 588/06). Das rechtfertige ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro.
Die Operation sei laut medizinischem Gutachten zu spät durchgeführt worden, weil der Unfallchirurg den Befund verkannte, erklärten die Richter. Dabei hätte das Röntgenbild für eine sachgerechte Diagnose durchaus genügt. Nur mit einer schnellen Operation hätte man eine Versteifung vermeiden können - allerdings nicht mit Gewissheit, nur möglicherweise. Daher bleibe es bei dem relativ bescheidenen finanziellen Ausgleich für die Verzögerung des Heilungsverlaufs.