Risikofreudige Anleger

Ehepaar verklagt Vermögensberater wegen falscher Beratung beim Kauf von Fondsanteilen

onlineurteile.de - 1997 hatte ein Ehepaar für 50.000 DM Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds erworben, 35.000 Mark finanzierte es mit einem Bankdarlehen. Die Anlage vermittelte den Eheleuten ein Vermögensberater, der sie schon seit einigen Jahren in Anlagefragen betreute. Die Beteiligung am Immobilienfonds entpuppte sich allerdings als Flop: Schon ab 2000 sanken die Ausschüttungen, einige Jahre später war der Anlagebetrag verloren.

Dafür sollten nun der Vermögensberater und das Kreditinstitut geradestehen. Das Ehepaar verklagte sie auf Schadenersatz und hielt ihnen falsche Beratung vor. Der Vermögensberater und die Kreditgeberin hätten sie darüber informieren müssen, dass bei einem geschlossenen Immobilienfonds Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich sei, so die Anleger. Sie hätten ihr Geld immer nur in absolut sichere Anlagen investiert. Außerdem sei ihnen nicht klar gewesen, dass sie sich an einem Unternehmen beteiligten.

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab (22 O 722/11). Hier seien keine in Gelddingen unerfahrenen, naiven Personen über den Tisch gezogen worden, die eigentlich eine "sichere Anlage suchten". Laut einer von den Anlegern unterzeichneten Selbstauskunft hätten sie auch schon vor dem Kauf der Anteile am geschlossenen Immobilienfonds Anlagen einer sehr hohen Risikoklasse gewählt.

Dass ihnen das Risiko nicht bewusst gewesen sei, sei daher unglaubwürdig. Die Ehefrau sei zudem Diplomkauffrau. Man könne also ausschließen, dass die Eheleute von der Tatsache überrascht wurden, dass sie sich an einer Gesellschaft mit wirtschaftlichen und unternehmerischen Risiken beteiligten. Nicht nur der Berater versichere, sie darüber aufgeklärt zu haben.

Auch in der Beitrittserklärung zum Fonds stehe, dass es um die Beteiligung an einem Unternehmen gehe. Diese Erklärung habe das Ehepaar unterschrieben und damit auch bestätigt, alle maßgeblichen Unterlagen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Daran müsse es sich festhalten lassen.