Risikovorsorge auf Kosten der Sozialhilfe?
onlineurteile.de - Ein Sozialhilfeempfänger wollte eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das Sozialamt sollte dafür die Beiträge übernehmen. Als sein Antrag abgelehnt wurde, klagte er gegen die Behörde.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt rückte die Maßstäbe zurecht: Solche Versicherungen zählten nicht zum notwendigen Lebensunterhalt (8 E 2017/02 (2). Die Sozialhilfe solle für ein menschenwürdiges Leben des Hilfeempfängers sorgen. Ihre Aufgabe sei es, aktuelle Notlagen zu überbrücken und dafür Mittel bereitzustellen, nicht aber, in der Zukunft liegende Risiken abzudecken. Der Antragsteller verfüge über ausreichend Hausrat. Das Sozialamt müsse ihm auch nicht das Risiko abnehmen, zu einem späteren Zeitpunkt vom Geschädigten auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden, wenn er einen Haftpflichtschaden verursache.