Risse in Nachbars Haus

Haftung für Bauschäden - auch ohne Verschulden des Bauherrn

onlineurteile.de - Bei Ausschachtungsarbeiten an einer Baustelle wurde das nachbarliche Anwesen in Mitleidenschaft gezogen. Es traten dort Risse im Mauerwerk auf. Der betroffene Nachbar verlangte Schadenersatz: Sein Grundstück habe durch die Bauarbeiten die "erforderliche Stütze" verloren.

Beim Oberlandesgericht Koblenz hatte der Nachbar Erfolg mit seiner Klage (5 U 18/03). Der Bauherr habe sich zwar nichts zuschulden kommen lassen. Denn die Arbeiten waren von Fachleuten durchgeführt worden, auf deren Sachkunde der Bauherr vertrauen durfte. Sollten die Architekten und der Bauunternehmer "gepfuscht" und Sicherungsvorkehrungen versäumt haben, sei das nicht dem Auftraggeber anzulasten.

Dennoch schulde der Bauherr dem Nachbarn einen Ausgleich für die Schäden, weil seine Baumaßnahmen dessen Haus destabilisiert hätten. Ein Grundstückseigentümer müsse (verschuldensunabhängig) für Schäden bei seinem Nachbarn aufkommen, wenn diese durch eine - von seinem Grundstück ausgehende - "unzulässige Einwirkung" entstünden, die im weiteren Sinn dem Eigentümer zuzurechnen sei.