Rolex während der Flughafenkontrolle geklaut

Fluggast erhält Entschädigung für den Verlust

onlineurteile.de - Der Geschäftsreisende, Filialleiter einer ausländischen Bank, wollte vom Frankfurter Flughafen aus nach Hause fliegen. Wie alle Fluggäste musste er sich vor dem Zugang zu den Gates einer Kontrolle unterziehen. Die Kontrollen werden dort im Auftrag der Bundespolizei (Luftsicherheitsbehörde) von einem Unternehmen X durchgeführt.

Der Banker legte seine Sachen, darunter auch eine Armbanduhr der Marke Rolex (Typ GMT-Master II), in einem Kasten auf ein Förderband. Während das Förderband sein Hab und Gut durch das Röntgenkontrollgerät transportierte, wurde der Mann von Mitarbeitern des Unternehmens X nach gefährlichen Gegenständen abgetastet. Als er seine Sachen wieder an sich nahm, musste er feststellen, dass die Rolex verschwunden war.

Sofort fragte der Banker bei den Kontrolleuren nach, erstattete anschließend Strafanzeige bei der Polizei. Die Polizeibeamten überprüften drei Mitarbeiter von X, fanden die Uhr aber nicht. Der Fluggast verklagte die Bundesrepublik (als Auftraggeber von X) auf 4.000 Euro Schadenersatz. Das Landgericht Frankfurt sprach ihm die Summe zu (2-4 O 451/06).

Im Interesse der Flugsicherheit zwinge die zuständige Bundesbehörde alle Passagiere, sich kontrollieren zu lassen. Dabei müssten sie ihre Gegenstände auf das Förderband legen: Damit übernehme das kontrollierende Unternehmen sozusagen die Obhut für diese Gegenstände. Denn während der Kontrolle könnten die Fluggäste nicht selbst auf sie aufpassen. Wenn die Kontrolleure die Uhr nicht gut genug beaufsichtigten, sei ihr Verschulden dem Auftraggeber zuzurechnen. Es sei auch nicht auszuschließen, dass ein Mitarbeiter von X die Rolex selbst gestohlen habe.

Dass der Fluggast den Diebstahl nur vortäuschte, könne man ausschließen. Zum einen hätten Zeugen (Geschäftspartner) bestätigt, dass er die Rolex noch kurz vorher beim Essen am Flughafen getragen habe. Zum anderen sei es sehr unwahrscheinlich, dass ein Banker wegen 4.000 Euro zu betrügen versuche - angesichts seines Einkommens wäre das geradezu töricht. Außerdem seien laut Auskunft der Kriminalpolizei 2006 an den Flughafen-Kontrollstellen 61 Mal Wertsachen verschwunden.