Rollo-Auftrag gekündigt
onlineurteile.de - In ein Gebäude sollten Rollos mit Motorantrieb eingebaut werden. Aus unbekannten Gründen stieg die Kundin aus dem Vertrag aus. Der Handwerker stellte ihr dennoch eine Rechnung und verlangte seine Aufwendungen ersetzt. Denn er hatte bereits Rollos und Motoreinheiten für die wankelmütige Auftraggeberin angeschafft.
Es kam zum Rechtsstreit, in dem das Oberlandesgericht Köln für den Handwerker Partei ergriff (11 U 103/03). Materialkosten müssten nach einer Kündigung vom Auftraggeber nicht ersetzt werden, wenn der Werkunternehmer das Material in absehbarer Zeit anderweitig verwenden könne. Handle es sich jedoch um Gegenstände, die speziell für das Bauwerk des Auftraggebers beschafft wurden und die nicht ohne Weiteres anderswo einzusetzen seien, habe der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung. Und das treffe hier zu.