Rollstuhlfahrerin möchte Zugang zur Terrasse
onlineurteile.de - Eine pflegebedürftige Dortmunderin, die seit kurzem auf den Rollstuhl angewiesen ist, wohnt in einer Erdgeschosswohnung mit Terrasse und kleinem Garten. Die auf die Terrasse führende Tür im Wohnzimmer war für den Rollstuhl zu eng. Bei ihrer Pflegekasse beantragte die Frau einen Zuschuss: Sie wollte das Küchenfenster in eine behindertengerechte Terrassentür umbauen lassen.
Den Zuschuss verweigerte die Pflegeversicherung mit dem Argument, eine Terrasse gehöre nicht zum engeren "Wohnumfeld". Dem widersprach das Sozialgericht Dortmund und verurteilte die Pflegekasse dazu, den Zuschuss zu zahlen (S 39 KN 98/08 P). Zum Wohnumfeld gehörten auch direkt angrenzende Terrassen oder Balkone.
Der Umbau würde die pflegebedürftige Frau in die Lage versetzen, ohne fremde Hilfe mit ihrem Rollstuhl die Terrasse zu erreichen. Die Pflegeversicherung müsse finanzielle Zuschüsse zur "Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" gewähren, wenn dies die selbständige Lebensführung eines Pflegebedürftigen ermögliche oder verbessere. Das treffe hier zu.