Rosa Nagellack auf der TÜV-Plakette
onlineurteile.de - Die Rechnung war ganz einfach: Wenn sie ihren Opel jetzt zum TÜV brachte, dann müsste sie erst mal jede Menge reparieren lassen - und das war teuer, zu teuer für die Autofahrerin. Also beschloss sie, was die TÜV-Überprüfung betraf, ein bisschen Zeit zu schinden. Damit der Polizei die abgelaufene Plakette nicht gleich auffiel, überpinselte sie die Plakette mit rosa Nagellack. Denn eine rosafarbene Plakette bedeutete: TÜV ist erst im nächsten Jahr (2005) fällig.
Dann aber sah sich ein Polizeibeamter das Auto mal aus der Nähe an - und der Schwindel flog auf. Das Amtsgericht Waldbröl verurteilte die Frau wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 750 Euro (4 Ds 385/05). Prüfplaketten seien in Verbindung mit dem amtlichen Kennzeichen als Urkunde anzusehen. Durch die Farbe werde dokumentiert, in welchem Jahr die nächste TÜV- bzw. Abgasuntersuchung zu absolvieren sei. Das erleichtere der Polizei, die oft nur einen flüchtigen Blick auf die Plaketten werfen könne, die Kontrolle.
Durch die Manipulation der Plakette habe die Autofahrerin die Beamten täuschen und ihre Ordnungswidrigkeit (= das Überschreiten der Frist) vertuschen wollen. Um der Verkehrsüberwachung zu entgehen, habe sie den Anschein erweckt, als seien Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung noch nicht fällig. Dass das Überpinseln doch ein eher platter und leicht durchschaubarer Versuch der Täuschung gewesen sei, ändere am Vorwurf der Urkundenfälschung nichts.