Rückflug aus New York wegen der Terroranschläge annulliert

Reiseversicherung erstattet für zusätzliche Hotelkosten nur den vereinbarten Höchstsatz

onlineurteile.de - Ausgerechnet in der ersten Septemberhälfte 2001 hatte die Frau für sich und ihre Tochter eine Flugpauschalreise nach New York gebucht. Gleichzeitig hatte sie eine Fern-Flug-Voll-Familienversicherung abgeschlossen. Wegen der Terroranschläge wurde der für den 12. September geplante Rückflug annulliert. Die beiden Urlauberinnen mussten ihren Aufenthalt unfreiwillig um fünf Tage verlängern und gaben für das Hotel 988 Dollar aus. Mit dem Verrechnungsscheck der Reiseversicherung, die ihnen 200 DM ersetzte, waren sie nicht zufrieden.

Das Amtsgericht Hannover wies ihre Zahlungsklage gegen die Versicherung ab (515 C 1003/02). Die Versicherungsbedingungen seien in dieser Frage eindeutig: Wenn der gebuchte Flug annulliert werden sollte, bekomme der Urlauber für zusätzliche Hotel- und Verpflegungskosten höchstens 100 Mark. Allerdings habe das Reisebüro der Kundin nicht die Versicherungsbedingungen, sondern nur einen Prospekt mit einer oberflächlichen Leistungsbeschreibung übergeben. Darauf könne sie sich aber nicht berufen: Beim Lesen des Prospekts hätte die Versicherungsnehmerin dies feststellen und reklamieren, d.h. die Versicherungsbedingungen verlangen müssen. Wer einen Versicherungsvertrag abschließe und auf die Aushändigung der Versicherungsbedingungen verzichte, müsse diese trotzdem gegen sich gelten lassen.