Rücktritt der Verwalterin

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Legt die Verwalterin einer Wohnanlage nach Differenzen mit Eigentümern über ihre Tätigkeit ihr Amt nieder und übergibt das entsprechende Schreiben einer Eigentümerin, ist diese Willenserklärung und damit der Rücktritt wirksam:

Jeder Wohnungseigentümer kann (§ 27 III 2 Wohnungseigentumsgesetz) als Vertreter der Eigentümergemeinschaft eine Willenserklärung entgegennehmen; die Verwalterin kann nicht Wochen später vom Rücktritt zurücktreten — sie muss Unterlagen und Gelder der Eigentümergemeinschaft an die neue Verwalterin herausgeben.