Sachverständigenkosten

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Nach einem Verkehrsunfall muss der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten die Kosten eines Kfz-Sachverständigen ersetzen, wenn eine Untersuchung des beschädigten Wagens "erforderlich und zweckmäßig" ist,

um den Anspruch auf Schadenersatz geltend machen zu können; trifft den Geschädigten ein Mitverschulden an dem Unfall, sind die Kosten des Sachverständigen (ebenso wie alle anderen Schadenspositionen) nicht in voller Höhe, sondern nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen.