Safe mit Schmuck aus dem Hotelzimmer geklaut

Hotelier haftet für den Verlust, wenn der Safe unzulänglich befestigt war

onlineurteile.de - In einem Luxushotel checkte ein reiches Ehepaar ein. Im Safe des Hotelzimmers, der in die hölzerne Schrankwand eingebaut war, brachten die Herrschaften Bargeld und wertvollen Schmuck unter. Einbrecher hielten sich nicht damit auf, den Safe zu knacken. Sie wuchteten ihn aus dem Schrankboden heraus und nahmen ihn mit.

Das Ehepaar erhielt eine stattliche Summe von der Versicherung ersetzt, den restlichen Schaden von 83.677 Euro sollte der Hotelinhaber übernehmen. Der winkte ab: Er hafte laut Gesetz bei Verlusten nur bis zum Betrag von 800 Euro und die habe er den Hotelgästen schon gezahlt. Unbeschränkt haftete er nur, wenn er den Verlust verschuldet hätte; davon könne aber keine Rede sein. Dieser Einschätzung mochte sich das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nicht anschließen (12 U 142/04).

Wenn er in den Zimmern Safes zur Aufbewahrung von Wertsachen installiere, müssten diese gewissen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Das sei hier nicht der Fall gewesen: Die Tresore seien nur in der Schrankwand verschraubt und deshalb für Profis ziemlich einfach auszubauen. Das sei für Hotelgäste aber nicht ohne weiteres erkennbar. Daher hätte der Hotelier die Gäste auf diesen Unsicherheitsfaktor hinweisen und ihnen den sicheren zentralen Hotelsafe als Alternative anbieten müssen.

Angesichts des hohen Werts der Schmuckstücke wäre es ohnehin für die Gäste naheliegend und zumutbar gewesen, sie dem zentralen Hotelsafe anzuvertrauen, so das OLG. Dass sie im Zimmersafe deponiert wurden, wertete das OLG als Mitverschulden am Verlust. Deshalb musste der Hotelinhaber den Bestohlenen nur die Hälfte der geforderten Summe überweisen.