Sanierungsarbeiten im Mietshaus
onlineurteile.de - Die Handwerker waren im Haus, in dieser Zeit gab es natürlich allerhand Unannehmlichkeiten. Ein Mieter von Gewerberäumen versuchte deshalb, sich mit einer fristlosen Kündigung aus dem Mietverhältnis zu verabschieden. Der Vermieter zog vor Gericht, um die Kündigung abzuwehren.
Das Kammergericht in Berlin erklärte sie für unwirksam (8 U 181/01). Der Mieter müsse Sanierungsarbeiten und die damit verbundenen Störungen hinnehmen. Schließlich sei der Vermieter sogar verpflichtet, die Mietsache in Ordnung zu halten - wenn er diese Pflicht erfülle, berechtige dies den Mieter nicht, das Mietverhältnis aufzukündigen. (Anders liege der Fall, wenn ein Vermieter bei der regelmäßigen Instandhaltung schlampe und allein deshalb eine umfangreiche Renovierung notwendig werde.) Allerdings könne der Mieter die Miete herabsetzen, wenn die Renovierungsarbeiten seine Möglichkeiten erheblich einschränkten, die Räume zum vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.