Sauna ist keine Heilbehandlung
onlineurteile.de - Nach dem Umsatzsteuergesetz gilt für Heilbäder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Ob das auch für Einnahmen aus Saunabetrieb gilt, ist in Finanzverwaltung und Rechtsprechung umstritten.
Der Bundesfinanzhof beendete nun die Debatte und entschied: Wenn Fitnessstudios ihren Kunden die Nutzung von Saunas - gegen besonderes Entgelt - anbieten, sind die entsprechenden Einnahmen zum normalen Umsatzsteuersatz von (derzeit noch:) 16 Prozent zu versteuern (V R 54/02). Begründung: Heilbäder dienten der Behandlung von Krankheiten und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Deshalb gelte hier ein ermäßigter Steuersatz. Wer in einem Fitnessstudio in die Sauna gehe, steigere zwar sein allgemeines Wohlbefinden (Stichwort "Wellness"). Mit einer Heilbehandlung habe das aber nichts zu tun.