Schadenersatz für Lauschangriff der Polizei

Bauernsohn zu Unrecht der Brandstiftung verdächtigt und belauscht

onlineurteile.de - War am Ende der Sohn des Bauern der Feuerteufel? Immer wieder hatte es auf dem Hof in Südbaden gebrannt. Die Polizei tappte ziemlich im Dunkeln, am verdächtigsten erschien ihr der junge Bauernbursch. Schließlich beschaffte sich die Kripo eine richterliche Genehmigung dafür, die Wohnung des Landwirts und die Wohnung seines Sohnes zu verwanzen. 20 Monate lang "lauschten" die Beamten, dann nahmen sie den jungen Mann in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, dem Gericht reichten die Beweise jedoch bei weitem nicht. Und so kam der Bauernsohn ohne Verfahren wieder frei. Für diese Schikanen muss einer büßen, dachten sich Vater und Sohn nun.

Das Land Baden-Württemberg schulde den beiden eine Entschädigung für den Dauer-Lauschangriff, entschied der Bundesgerichtshof (III ZR 9/03). Abhörmaßnahmen seien grundsätzlich nur legitim, wenn es darum gehe, "eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für Leben und Gesundheit" abzuwehren. Davon könne hier keine Rede sein. Die monatelange Abhöraktion habe in schwerwiegender Weise das Persönlichkeitsrecht von Vater und Sohn verletzt. Staatsanwaltschaft und Polizei hätten damit gegen ihre Amtspflichten verstoßen.