Schädlicher Zigarillo-Qualm

Zeitungswerbung für Zigarillos muss nicht vor Gesundheitsschäden warnen

onlineurteile.de - Ein Verbraucherschutzverein beanstandete, dass die gedruckte Werbung eines Zigarillo-Produzenten die Kunden nicht vor dem Paffen warnte. Das wollte er gerichtlich untersagen lassen.

Warnhinweise seien nur für die Packungen von Tabakwaren vorgeschrieben, erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe (4 U 99/03). Nur in Bezug auf Zigaretten habe sich die deutsche Tabakindustrie selbst verpflichtet, die Publikumswerbung in den Printmedien mit Warnungen zu versehen. Eine europäische Richtlinie verbiete zwar jede Publikumswerbung für Tabakerzeugnisse - Zigarillos inklusive - in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen. Diese EU-Richtlinie sei in Deutschland aber noch nicht verbindlich. Sie müsse erst bis Ende Juli 2005 in deutsches Recht umgesetzt werden.