Schäferhund aus dem Tierheim ausgebüchst

Wer haftet bei einem Unfall als "Tierhalter"?

onlineurteile.de - Ein Schäferhund lief nachts auf der Autobahn herum - vielleicht auf der Suche nach seinem Herrn, der ihn ins Tierheim abgeschoben hatte. Kurz darauf war der Hund ausgebüchst, was ihm schlecht bekam: Ein Autofahrer streifte ihn auf der Autobahn und fuhr ihn tot. Der Betreiber des Tierheims, ein Tierschutzverein, sollte für den Schaden am Auto geradestehen.

Vier Fünftel der Reparaturkosten muss er übernehmen, entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken (1 U 65/04). Und zwar deshalb, weil der Betreiber des Tierheims als Halter des Hundes anzusehen sei. Tierhalter hafteten auch ohne Verschulden für Schäden, die durch die typische Unbe-

rechenbarkeit von Tieren entstünden.

Der frühere Eigentümer habe den Schäferhund auf Dauer im Tierheim abgegeben und "sich dessen entledigt". Damit sei der Tierschutzverein zum Tierhalter geworden. Tierhalter sei jede Person oder Institution, die über das Tier bestimme und für dessen Kosten aufkomme. (Anders läge der Fall, wenn der Schäferhund seinem Eigentümer entlaufen und vom Heim nur vorübergehend aufgenommen worden wäre, um ihn dann wieder zurückzugeben.)