Schäferhund bringt Pudelbesitzerin zu Fall

Haftet die Verletzte wegen ihres Pudels mit?

onlineurteile.de - Am Ortsrand verlief ein Spazierweg neben einem Damm. Hier führte eine junge Frau ihren Schäferhund aus. Sie ließ ihn von der Leine. Das junge und noch sehr verspielte Tier lief auf den Damm und war plötzlich weg. Es hatte nämlich auf der anderen Seite etwas sehr Interessantes entdeckt, einen Pudel. Den führte eine ältere Dame an der Leine. Der Schäferhund lief auf den Pudel zu und beschnupperte ihn. Als die junge Frau nach dem Schäferhund pfiff, drehte sich das Tier blitzschnell um und stieß gegen das Bein der Pudelbesitzerin. Diese stürzte und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch.

Von der anderen Tierhalterin verlangte die ältere Dame Schadenersatz, musste sich allerdings vom Landgericht einen Abzug von 20 Prozent gefallen lassen, weil "ihr Pudel mit von der Partie gewesen" sei. Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart korrigiert (10 U 205/01).

Der Schäferhund sei zu dem Pudel gelaufen, um mit ihm zu spielen - der Pudel habe hier nur eine passive Rolle gespielt. Das bloße Dasein eines zweiten Hundes begründe keine Mithaftung der verletzten Frau. Der Unfall sei allein auf die Unberechenbarkeit des Schäferhundes und die Sorglosigkeit seiner Besitzerin zurückzuführen. Bereits beim Losrennen auf den Pudel sei der Schäferhund außerhalb von deren Sichtweite, also außer Kontrolle gewesen. Bei einem eineinhalbjährigen, also noch sehr jungen Hund, müsse man einen ausgeprägten Spieltrieb unterstellen. Ihn außerhalb des eigenen Grundstücks frei herumlaufen zu lassen, bringe potenziell andere Personen in Gefahr. Deshalb müsse die Halterin des Schäferhunds die Verletzte zu 100 Prozent entschädigen.