Schafherde versetzt Pferd in Panik

Haftet der Schafzüchter für tödliche Verletzung des Pferds?

onlineurteile.de - Eine Auszubildende und eine Praktikantin begleiteten die Schafherde auf ihrem Weg zurück von der Weide. In der Nähe eines Hofes bog die Herde aus einem Feldweg heraus auf eine größere Straße. Neben der Straße stand auf einem umzäunten Gelände ein Fuchswallach. Beim Anblick der Schafherde geriet das Pferd in Panik und wollte ausbrechen. Es sprang über den Zaun, blieb jedoch an einem Zaunpfahl hängen. Die Verletzung am Bauch war so schwer, dass ihn die Tierärzte nicht mehr retten konnten. Der Wallach musste eingeschläfert werden.

Vergeblich verklagte seine Besitzerin den Schafzüchter auf 87.000 Mark Schadenersatz: Am Kopf der Herde habe sich keine Aufsichtsperson befunden, warf sie ihm vor, die unruhige Herde sei unkontrolliert auf die Pferdekoppel zugerannt und habe ihr Pferd in Panik versetzt. Dafür sei er als Tierhalter verantwortlich. Diesem Vorwurf mochte sich das Oberlandesgericht Köln nicht anschließen und wies die Klage ab (1 U 22/02).

Nach den glaubwürdigen Schilderungen der beiden Mädchen und anderer Zeugen könne nicht die Rede davon sein, dass die Herde ausgebrochen sei und sich hektisch und laut auf den Hof zubewegt habe. Der Schafzüchter müsste wie jeder Tierhalter für den Schaden nur einstehen, wenn er durch die (für Tiere typische) Unberechenbarkeit seiner Schafe ausgelöst worden wäre. Wenn eine Schafherde ruhig und kontrolliert geführt an einer Koppel vorbeiziehe, treffe dies jedoch nicht zu. Ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Herde und der Reaktion des Pferdes gebe, stehe nicht fest.