Scheidung: Ehefrau übernahm die Wohnung

Beamter soll 27 Jahre später nach ihrem Tod den Mietrückstand ausgleichen!

onlineurteile.de - Kaum hatte das Ehepaar die Vier-Zimmer-Wohnung in einer Bonner Siedlung für Beamte des Bundes bezogen (1982), ging die Beziehung in die Brüche. Der Beamte ließ sich scheiden und zog im März 1983 aus. Das teilte er schriftlich dem Bundesvermögensamt mit. Das Amt erklärte sich einige Monate später damit einverstanden, dass die Ehefrau dort wohnen blieb.

Von nun an zahlte die geschiedene Frau alleine Miete und Nebenkosten — bis zu ihrem Tod im Oktober 2010. Von Oktober bis Januar 2011 lief ein Mietrückstand von ca. 2.000 Euro auf. Nun meldete sich die mittlerweile für die staatlichen Wohnungen zuständige Behörde bei dem Beamten: Sie kündigte den Mietvertrag und forderte ihn auf, den Mietrückstand auszugleichen.

Der Mann fiel aus allen Wolken — kein Wunder, nach 27 Jahren — und zahlte nicht. Ungerührt pochte die Behörde darauf, er habe das Mietverhältnis nie gekündigt und müsse daher jetzt für die Miete einstehen. Doch ihre Zahlungsklage gegen den inzwischen pensionierten Beamten blieb beim Amtsgericht Bonn ohne Erfolg (201 C 34/11).

Seit 1983 sei bekannt (jedenfalls der damals zuständigen Behörde!), dass der Beamte auszog, stellte der Amtsrichter fest. Seither habe niemand den Mann behelligt. 27 Jahre lang hätten die verschiedenen Verwaltungsinstanzen die Miete von der Frau kassiert und die Nebenkosten nur mit ihr abgerechnet. Damit sei der Beamten praktisch aus dem Mietverhältnis entlassen worden.

Wenn ein Vermieter über eine Scheidung Bescheid wisse, das Mietverhältnis mit einem der Partner fortsetze und viele Jahre lang nur mit diesem Mieter abwickle, sei es treuwidrig, vom anderen Partner Ausgleich des Mietrückstands zu verlangen. Mehr als zwei Jahrzehnte habe kein Kontakt mit dem Beamten stattgefunden. Man habe ihm auch nie klargemacht, dass die Behörde vom Fortbestand des Mietverhältnisses ausgehe.

Zwar treffe es zu, dass der Beamte den Mietvertrag nie gekündigt habe — um seiner geschiedenen Frau die Wohnung zu erhalten. Trotzdem: Das Interesse des Vermieters, noch einen weiteren Garanten für die Miete zu haben, sei nicht endlos anzuerkennen. Spätestens nach 20 Jahren stimme ein Vermieter stillschweigend zu, dass der "Fortgezogene" aus dem Mietvertrag ausscheide.