Scheidung: Ehefrau zieht aus ...
onlineurteile.de - Eine Ehe war am Ende. Die Ehefrau verließ das gemeinsame Haus, im Mai 2004 wurde die Ehe geschieden. Um das Haus zu finanzieren, hatte das Paar einen Kredit aufgenommen, den der Ehemann abzahlte. Nach der Scheidung verlangte er, seine geschiedene Frau solle sich daran beteiligen. Die Frau weigerte sich mit der Begründung, ihr Ehemann bewohne jetzt allein das Haus und schulde ihr eine Nutzungsentschädigung.
Das sei zwar richtig, räumte das Oberlandesgericht Bremen ein (4 W 33/04). Sie könne diesen Anspruch gegen die Forderung ihres Mannes aufrechnen, müsse aber grundsätzlich die Hälfte der "Hauslasten" übernehmen. Miteigentümer hafteten für Verbindlichkeiten je zur Hälfte. Im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft könne man das auch anders aufteilen, doch nun gebe es dafür keinen Grund mehr.
Der Ehemann bekomme von seiner Ex-Frau die Hälfte der Hauslasten von 1.061,80 Euro, also 530,90 Euro monatlich, und zwar rückwirkend ab deren Auszug. Davon werde die Nutzungsentschädigung (in Höhe des halben Mietwerts = 213,60 Euro) abgezogen. Also blieben dem Mann 317,30 Euro.