Scheidung nach 33 Jahren Ehe
onlineurteile.de - Nach 33 Jahren ging die Ehe in die Brüche. Bei der Scheidung 2010 war die Ehefrau 56 Jahre alt. Vor der Heirat hatte sie als Arzthelferin gearbeitet. Damit hörte die Frau bald danach auf, um Kinder zu betreuen. Zuletzt hatte sie wechselnde 400-Euro-Jobs. Obwohl das Familiengericht von ehebedingten Nachteilen für die Frau ausging, sprach es ihr Unterhalt vom Ehemann nur bis Ende 2016 zu.
Dagegen legte sie Beschwerde ein und setzte sich beim Oberlandesgericht Hamm durch (II-8 UF 246/10). Wenn es darum gehe, ob der nacheheliche Unterhalt zeitlich befristet werden solle, so das OLG, sei die lange Dauer der Ehe durchaus zu berücksichtigen. Wesentlich komme es aber darauf an, ob die Frau für die Ehe Nachteile in Kauf genommen habe.
Auch das sei hier zu bejahen, habe sie doch im Einvernehmen mit dem Mann ihre Berufstätigkeit aufgegeben, um die Kinder zu betreuen. Als Arzthelferin würde die Ehefrau jetzt etwa 1.500 Euro netto im Monat verdienen anstatt 400 Euro als Geringverdienerin. Hätte sie den Beruf nicht aufgegeben, würde sie aufgrund langjähriger Berufserfahrung ganztags arbeiten oder jedenfalls so eine Stelle finden können.
Wenn ehebedingte Nachteile vorlägen, komme grundsätzlich kein befristeter Unterhalt in Betracht. Darüber hinaus sei die Frau jetzt 56 Jahre alt und finde nach so langer Unterbrechung keinen adäquaten Arbeitsplatz mehr. Da sie also nicht in der Lage sei, den angemessenen Lebensbedarf (770 Euro) durch eigene Einkünfte zu decken, müsse der Ehemann für ihren Lebensunterhalt über 2016 hinaus aufkommen.