Scheidung: Unterhalt für Ehefrau wird befristet

Das kann gerechtfertigt sein, wenn der Ehemann sich intensiv um die Kinder kümmert

onlineurteile.de - Als der Ingenieur und die Juristin 1994 ihr erstes Kind bekamen, waren sie noch nicht verheiratet. Mit Hilfe ihres Lebensgefährten schaffte die Frau trotz der Geburt die zweite juristische Staatsprüfung. 1997 heiratete das Paar, zwei weitere Kinder wurden 1997 und 2001 geboren. Bis zur Trennung 2009 war die Frau nicht berufstätig, nahm erst 2010 eine Stelle an. Derzeit arbeitet sie halbtags als Syndikus-Anwältin für eine Firma und verdient 2.000 Euro brutto.

Die zwei älteren Kinder leben beim Vater, die jüngste Tochter bei der Mutter. Bei der Scheidung 2012 setzte das Amtsgericht den nachehelichen Unterhalt für die Frau auf 1.562 Euro fest und befristete ihn bis März 2015.

Dagegen legte der Ehemann Beschwerde ein: Der Betrag sei überhöht. Seine Frau habe von ihm schon 130.000 Euro erhalten, von ehebedingten Nachteilen könne keine Rede sein. Wenn überhaupt, dann auf beiden Seiten: Weil er die Kinder betreue, sei er an den derzeitigen Wohnort gebunden und in seiner Karriereplanung eingeschränkt. Der Arbeitgeber habe ihm schon mehrmals Aufgaben in den USA übertragen wollen, was er habe ablehnen müssen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf kürzte den Unterhalt auf 728 Euro monatlich, wieder befristet bis März 2015 (II-8 UF 19/12). Angesichts passabler Noten bei der Staatsprüfung und erfolgreicher beruflicher Entwicklung seit der Trennung könne man davon ausgehen, dass die Frau ohne Heirat eine Stelle mit gutem Einkommen erreicht hätte, so das OLG. Daher sei ein andauernder finanzieller Nachteil durch die Ehe (trotz der 130.000 Euro!) durchaus zu bejahen. Normalerweise komme dann eine Befristung des nachehelichen Unterhalts nicht in Frage.

Hier aber aufgrund außergewöhnlicher Umstände doch: Weil nämlich auch der Ehemann, der sich intensiv um die Kinder kümmere, dafür berufliche Nachteile in Kauf nehme. Der Vater versorge die älteren Kinder. Er betreue die jüngste Tochter über die vereinbarten Umgangszeiten hinaus und trage so einen wichtigen Teil der Elternverantwortung. Aus diesem Grund habe er eine Beförderung auf einen "transatlantischen" Posten ausgeschlagen.

Die Ehefrau könne eine Vollzeitstelle finden und ausfüllen, obwohl die elfjährige Tochter bei ihr wohne. Das Mädchen gehe auf eine Ganztagsschule und die Betreuung durch den Vater entlaste die Mutter zusätzlich. Deshalb müsse man es der Ehefrau zumuten, teilweise auf den finanziellen Ausgleich ehebedingter Nachteile zu verzichten. Denn die fehlgeschlagene Lebensplanung habe hier bei beiden Partnern zu Nachteilen geführt.