Scheidungsstreit um Darlehen für Immobilienkauf

Ehefrau zahlt den Kredit allein ab und wohnt in der Eigentumswohnung

onlineurteile.de - Das Darlehen für die Eigentumswohnung war noch nicht abbezahlt, da ging die Ehe in die Brüche. Der Ehemann zog Anfang 2003 aus, seit Sommer 2005 sind die Eheleute geschieden. Ab Februar 2003 zahlte die Ehefrau den Bankkredit alleine zurück, vorher hatten die Eheleute die Raten jeweils zur Hälfte übernommen. Mit ihrer Tochter bewohnt die Ehefrau weiterhin die Eigentumswohnung.

Ihren Ex-Mann verklagte sie auf finanziellen Ausgleich dafür, dass sie die Hauslasten alleine getragen hatte. Das schulde er ihr, denn die Wohnung gehöre ihm zur Hälfte und den Kredit dafür hätten sie gemeinsam aufgenommen. Die Klage erwies sich als Eigentor: Denn die Justiz hielt der Frau vor, dass sie mietfrei in der früheren Ehewohnung lebt, die Eigentum beider Partner ist.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte zwar ihren Anspruch auf finanziellen Ausgleich (9 U 506/09). Nach der Scheidung habe die Frau keinen Grund, das Darlehen alleine zurückzuzahlen und ihren Mann finanziell zu schonen. Er müsse sich zur Hälfte beteiligen.

Andererseits könne der Ehemann umgekehrt von seiner Ex-Frau eine Nutzungsentschädigung dafür verlangen, dass er ihr die Wohnung überlassen habe. Ihr Ausgleichsanspruch sei daher um den Betrag zu kürzen, der dem Miteigentümer als Nutzungsentschädigung zustehe. Da bleibe nicht mehr viel übrig ...