"Scheidungsunterhalt" für Hündin Angie
onlineurteile.de - 2002 hatte sich das Ehepaar scheiden lassen. Die Ehefrau erklärte sich bereit, den Hund Angie zu versorgen, wenn sich ihr Mann finanziell beteiligte. Und so wurde es vertraglich vereinbart: "Ich verpflichte mich, für unseren gemeinsamen Hund Angie bis zu deren Ableben einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 100 Euro zu zahlen ... bis zum Tod des Tieres". Nach einer Weile kamen dem Mann die "Alimente" für Angie zu hoch vor. Er kündigte den Vertrag und handelte sich damit einen Unterhaltsprozess ein.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hielt ihm den alten Rechtsgrundsatz "Pacta sunt servanda" ("Verträge sind einzuhalten") entgegen (2 UF 87/05). Der geschiedene Mann sei an die Vereinbarung gebunden, diese könne nur durch eine neue Vereinbarung mit seiner Ex-Frau geändert werden. Einseitig aufkündigen dürfe er sie nicht (allenfalls aus "wichtigem Grund", was voraussetze, dass das Festhalten an der Vereinbarung unzumutbar sei - dafür spreche aber nichts). Also müsse der ehemalige Hundebesitzer die Hundepension für Angie "bis zu deren Ableben" berappen.