Schenkungssteuer für Ferienhaus
onlineurteile.de - Verschenkt ein Ehepartner an den anderen eine Immobilie, die als "Familienwohnheim" genutzt werden soll, ist diese Zuwendung von der Schenkungssteuer befreit - mit dieser Regelung will der Gesetzgeber den "familiären Lebensraum der Eheleute" schützen; die Steuerbegünstigung gilt jedoch nur für Immobilien, die den Lebensmittelpunkt der Familie bilden; werden Häuser und Eigentumswohnungen unter Eheleuten verschenkt, die als Zweitwohnung für Ferienaufenthalte dienen, ist Schenkungssteuer zu zahlen.