Schiffskabine mit mangelhafter Klimaanlage

Urlauber können den Preis einer Weltreise deshalb höchstens um 1.500 Euro mindern

onlineurteile.de - Ein Ehepaar ging 2008 auf Weltreise, für die es 25.660 Euro ausgab. 42 Tage sollte die Reise dauern, über New York nach Vancouver führen und von dort per Schiff in 33 Tagen bis nach Auckland. Nach der Reise forderte der Kunde vom Reiseveranstalter wegen einiger Mängel 9.000 Euro zurück.

Hauptsächlich ging es dabei um die Seereise: Die sei beeinträchtigt gewesen, weil die Klimaanlage in seiner Suite nicht richtig funktionierte. Man habe sie nicht individuell regulieren können, beanstandete der Kunde: Meist sei es zu kühl gewesen (um die 20 Grad Celsius), manchmal aber auch zu warm. Trotz mehrerer Reklamationen sei der Mangel nicht abgestellt worden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gab dem Reisenden im Prinzip Recht, kürzte aber den Geldbetrag drastisch (5 U 1501/11). Um 9.000 Euro könne er den Reisepreis nicht mindern, wenn es (fast) nur um eine schwächelnde Klimaanlage gehe, so das OLG.

Auf die Beschwerden des Ehepaares hin habe die Schiffsmannschaft die Temperatur in der Kabine mehrmals gemessen: Sie schwankte zwischen 20,5 Grad und 23 Grad. Das sei keine unerträgliche Raumtemperatur, stellte das OLG fest — allenfalls herrschte in der Kabine wegen der anhaltenden Luftströmungen durch das "nicht abschaltbare Gebläse" eine "unbehagliche Atmosphäre".

So eine Unannehmlichkeit während einer langen Reise rechtfertige bei einem Gesamtreisepreis von über 25.000 Euro höchstens eine Minderung von 1.500 Euro. Das entspreche in etwa dem Stellenwert des Mangels angesichts einer Weltreise mit einer Fülle von Reiseleistungen.