Schimmelpilze blühen
onlineurteile.de - Die Nachbarn hatten schon darüber gelästert, dass man nie ein offenes Fenster sah. Als der Vermieter vier Jahre nach dem Einzug der Familie die Wohnung inspizierte, wurde ihm fast übel: In allen Zimmern hatten sich schwarze Schimmelpilze ausgebreitet. An den Fenstern waren Ränder von Kondenswasser und Stockflecken zu sehen. Gefragt, ob sie nicht lüfteten, meinten die Mieter, in der Wohnung ziehe es eh schon zu viel. Deshalb hätten sie Gardinen in mehreren Lagen aufgehängt. Frische Luft komme genug rein, wenn man die Fenster ab und zu mal kippe.
Vergeblich schickte der Vermieter nach diesem Treffen eine schriftliche Abmahnung. Als er den Mietern schließlich kündigte, schoben sie die Schuld auf die schlechte Bausubstanz. Die Isolierfenster seien erst nachträglich in das alte Haus eingebaut worden, das sei die Ursache des Problems. Ein Sachverständiger verneinte dies: Zwei bis drei Mal täglich 10 bis 15 Minuten die Fenster richtig aufzureißen, verhindere Schimmel und sei für jedermann zumutbar.
Das Amtsgericht Hannover erklärte die Kündigung für wirksam (565 C 15388/04). Die Isolierfenster seien lange vor dem Einzug der Familie eingebaut worden, trotzdem habe es damals keinen Schimmel gegeben. Für die Schimmelbildung seien die Mieter verantwortlich. Der Gutachter habe eine durchschnittliche Luftfeuchtigkeit von 75 Prozent festgestellt - normal seien höchstens 50 Prozent. Spätestens nach der Abmahnung hätten sich die Mieter dazu durchringen müssen, richtig zu lüften. Das sei üblich und keine Zumutung. Mittlerweile hätten die Schimmelpilze bereits die Bausubstanz angegriffen, was teure Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehe.