Schizophrener will nicht in die Psychiatrie
onlineurteile.de - Im Herbst 2005 wurde ein 42-jähriger Mann nach einer gewaltsamen Attacke auf seinen Sohn in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Ärzte diagnostizierten eine paranoide Schizophrenie mit ausgeprägten Denkstörungen und empfahlen eine medikamentöse antipsychotische Therapie. Für den Patienten wurde vom Amtsgericht ein Rechtsanwalt als Betreuer bestellt.
Seither beschäftigt der Fall die Gerichte: Der Betreuer wollte den Kranken in die Psychiatrie einweisen lassen. Das wurde vom Amtsgericht genehmigt, der Betreute legte dagegen Beschwerde ein. Da ihm jede Einsicht in seine Krankheit fehlte, verweigerte er die vorgeschlagene Therapie. Schließlich stellte der Bundesgerichtshof klar, nach welchen Grundsätzen hier zu verfahren ist, und verwies anschließend den Fall an die Vorinstanz zurück (XII ZB 236/05).
Mit einer wichtigen Korrektur: Eine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betreuten sei nicht unbedingt unzulässig, wie die Vorinstanz ausgeführt habe. Das gelte vor allem dann, wenn der Betreute nicht mehr einsichts- und steuerungsfähig sei. Allerdings sei die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme streng zu prüfen, denn Freiheitsentzug, verbunden mit einer Zwangsbehandlung, sei ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit der Person.
Grundsätzlich gelte: Drohe kein gravierender Schaden für den psychisch Kranken, dürfe er selbst entscheiden, ob er das Durchleben der Krankheit einer (aus seiner Sicht unzumutbaren) Behandlung in einer psychiatrischen Klinik vorziehe. Der therapeutische Nutzen der Behandlung mit Medikamenten sei gegen die Gesundheitsschäden abzuwiegen, die ohne Behandlung entstehen könnten.