Schlägereien unter Alkoholeinfluss

Auch Alkoholmissbrauch ohne Teilnahme am Straßenverkehr kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen

onlineurteile.de - Mit Alkohol am Steuer war der junge Mann noch nie aufgefallen, doch bei der Polizei war X kein Unbekannter mehr. Man hatte den Berufskraftfahrer schon mehrmals nachts in Gewahrsam nehmen müssen. Jedes Mal war X stark betrunken und prügelte — in der Straßenbahn oder vor der Disko — auf andere Personen ein. Die Polizeibeamten griff er bei der Festnahme ebenfalls an.

Schließlich forderte das Stadtamt X auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner Fahreignung vorzulegen. Da er darauf nicht reagierte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Vergeblich wehrte sich X gegen diese Maßnahme: Führerscheinentzug setze nicht notwendig voraus, dass er betrunken gefahren sei, erklärte ihm das Oberverwaltungsgericht Bremen (2 B 148/11).

Auch Alkoholauffälligkeit jenseits des Straßenverkehrs könne die Anordnung eines Gutachtens rechtfertigen. Dass X erhebliche Alkoholprobleme habe, stehe fest: Die Polizei habe Blutalkoholwerte von 1,8 und einmal sogar 2,4 Promille gemessen. Unter Einfluss von Alkohol lege X ungezügelte Aggressivität und Rücksichtslosigkeit gegen Dritte an den Tag, die mehr oder weniger zufällig mit ihm in Kontakt gerieten.

Seine Aggressivität steigere sich, wenn die Polizei einschreite, und stehe in keinem Verhältnis zum geringfügigen Anlass der Konflikte. X halte hartnäckig daran fest, die am Streit Beteiligten zu verfolgen und verweigere sich jeder Deeskalation. Betrunken "flippe" er vollkommen aus, Regeln interessierten ihn nicht mehr. Das begründe Zweifel daran, ob er künftig die nötige Selbstkontrolle aufbringe, im Zustand der Trunkenheit auf das Autofahren zu verzichten.