Schlamperei bei der Bauüberwachung
onlineurteile.de - Die Isolierarbeiten an dem Neubau waren so ein Murks, dass dem Sachverständigen die Haare zu Berge standen: Die Bodenfolie war nicht verschweißt, eine Noppenfolie seitenverkehrt verlegt. Statt der vereinbarten Doppeldrainage gab es nur eine einfache. Und die Abdichtungen waren niedriger als vorgesehen.
Der Architekt, der die Bauaufsicht hatte, redete sich heraus: Die Fehler bei Drainage und Noppenfolie habe er doch frühzeitig beanstandet. Statt sich lange mit Gutachten aufzuhalten, hätte der Bauherr die Fehler lieber gleich beheben sollen. Dass sich nun die Bausubstanz verschlechtert habe und deshalb der für die Beseitigung der Mängel notwendige Aufwand gestiegen sei, gehe auf das Konto des Auftraggebers. Bei Arbeiten wie dem Verlegen der Bodenfolie müsse ein Architekt nicht ständig als Aufpasser dabei sein.
Damit kam der Architekt beim Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken jedoch nicht durch (8 U 274/01). All die Mängel bei den überaus wichtigen Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten seien nur mit schlampiger Bauaufsicht zu erklären, so das OLG. Dafür sei allein der Architekt verantwortlich.
Natürlich habe der Bauherr das Recht, erst einmal die Mängel und ihre Ursachen feststellen zu lassen, um seinen Anspruch auf Schadenersatz zu klären. Darauf würde der Bauherr entgegen seinen eigenen Interessen verzichten, wenn er die Baumängel vorzeitig auf eigene Kosten beheben ließe. Dass sich dies verzögerte, sei nicht dem Bauherrn, sondern dem Architekten zuzuschreiben, der es trotz offenkundig schlechter Arbeit weit von sich wies, Schadenersatz zu leisten.