Schlampiger Vermieter ...

... vergisst Sozialversicherung und Lohnsteuer für den Hausmeister

onlineurteile.de - Es war an dem Hausbesitzer einfach vorbeigegangen, dass er seit April 1999 per Gesetz für den Hausmeister Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuführen hatte. Erst 2002 gab ihm sein Steuerberater den richtigen Tipp - und dann fielen auf einen Schlag fast 6.000 Euro an. Die wollte der Vermieter nun auf die Mieter umlegen. Denn so viel wusste er: Lohnsteuer und Sozialabgaben für den Hausmeister kann man als Betriebskosten abrechnen. Die Mieter weigerten sich jedoch, diese Kosten rückwirkend zu übernehmen.

Zu Recht, entschied das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (16 C 266/03). Der Vermieter dürfe Abgaben nur im Betriebsjahr auf die Mieter umlegen. Aus Nachlässigkeit habe er Lohnsteuer und Sozialversicherung des Hauswarts bei der Abrechnung der Betriebskosten jahrelang nicht berücksichtigt. Hausbesitzer müssten sich jedoch über gesetzliche Veränderungen auf dem Laufenden halten, die ihre Mietobjekte beträfen. Versäumten sie dies, müssten sie das Geld eben aus eigener Tasche zahlen.