Schlauch im Weg

Radfahrer stürzt über provisorische Wasserleitung - Baufirma haftet

onlineurteile.de - Das Wasserleitungsnetz wurde erneuert, es war eine größere Baustelle. Eine Subunternehmerin verlegte eine provisorische Wasserleitung quer über einen Radweg. Als ihre Mitarbeiter nach getaner Arbeit die Baustelle verließen, deckten sie die Schlauchleitung nur mit Matten ab. Das wurde einem Radfahrer zum Verhängnis, der bei einem Sturz über den Was-serschlauch eine Ellenbogenfraktur erlitt. Er verklagte die Subunternehmerin auf Schadenersatz.

Das Landgericht war der Ansicht, die Verkehrssicherungspflicht der Subunternehmerin ende, wenn sie die Baustelle verlasse. Daher müsse sie den Radfahrer nicht entschädigen. Dem widersprach das Oberlandesgericht München (7 U 3820/04).

Wenn ein Subunternehmer im Tiefbau eine Gefahrenquelle schaffe, müsse er sie während der Dauer seiner Abwesenheit sichern oder diese Aufgabe jemandem übertragen. Hier habe man geradezu eine Falle für Radfahrer hinterlassen: Die Schlauchleitung seien unzureichend gesichert, die Matten nicht befestigt gewesen, Warnhinweise und Beleuchtung hätten gefehlt. Daher müsse die Subunternehmerin für den Schaden einstehen. Der Radfahrer, der über einen Monat arbeitsunfähig war, erhielt schließlich 2.796 Euro Entschädigung.