Schleudernder Wagen landet im Garten
onlineurteile.de - Ein Auto war vom rechten Weg abgekommen und in einen Garten geraten. Dabei hatte es einen Maschendrahtzaun und eine Hecke umgenietet. Dass hier Schadenersatz geleistet werden musste, war keine Frage. Streit gab es aber um dessen Höhe. So wollte der Gartenbesitzer den gesamten (28,5 m langen) Zaun erneuern. Doch die Versicherung weigerte sich, ihm einen neuen Zaun zu finanzieren: Da würde der Geschädigte ja vom Unfall richtig profitieren, meinte sie.
Der Gartenbesitzer zog vor Gericht und setzte sich durch: Die Kosten eines neuen Maschendrahts seien in voller Höhe zu ersetzen, entschied das Landgericht Kleve (2 O 607/03). Die Lebensdauer eines Zauns hänge vor allem von den Rohrpfosten ab, an denen der Maschendraht befestigt werde. Der Gartenbesitzer erlange "keinen messbaren Vermögensvorteil" dadurch, dass ein - an den alten Pfosten angebrachter - neuer Maschendraht viel länger halte als der ursprünglich montierte.
Für die beschädigte Hecke veranschlagte das Gericht als Schadenersatz den Preis, den der Endverbraucher bei einem qualifizierten Gärtnereibetrieb für neue Pflanzen bezahlen muss. Der Gartenbesitzer müsse allerdings mit jüngeren Pflanzen als Ersatz vorlieb nehmen. Er habe darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Transport, für das Einsetzen der neuen Pflanzen und für die Aufzucht, deren Dauer ein Garten-Sachverständiger auf über sechs Jahre schätzte.