Schlimmer Sturz in der Fahrstunde
onlineurteile.de - Vier Doppelstunden hatte die Fahrschülerin bereits hinter sich - genug, um das Motorrad einigermaßen im Griff zu haben. Die fünfte Doppelstunde auf dem Übungsplatz aber sollte das Gegenteil beweisen: Es regnete und die Fahrbahn war nass (so lautete zumindest die Version der Schülerin), als der Fahrlehrer sie zu einer besonders brenzligen Übung aufforderte. Mit 35 Stundenkilometern sollte sie zwischen aufgestellten Pylonen einen Slalomkurs fahren, am Ende scharf wenden und nochmals im Slalom zurückfahren. Erst weigerte sich die Frau, doch der Fahrlehrer blieb hart. Beim Wenden stürzte sie schließlich und brach sich das Schienbein.
Daran war nur dieser rabiate Typ schuld, dachte erbittert die Fahrschülerin und forderte 5.000 Euro Schmerzensgeld. Die Versicherung der Fahrschule rückte jedoch nichts heraus. Denn der Fahrlehrer behauptete, es habe überhaupt nicht geregnet. Außerdem hätte das Mädel nur leichte Kreisfahrübungen ohne Hindernisse machen sollen, Angst habe ihm die Schülerin auch nicht signalisiert ... Sie sei gestürzt, weil sie zu stark gebremst habe, ein typischer Anfängerfehler.
Zwischen dem Sturz und den Anweisungen des Fahrlehrers sah das Oberlandesgericht Hamm keinen Zusammenhang (9 U 143/03). Natürlich dürfe der Lehrer seinen Schülern keine Aufgaben stellen, die sie nicht bewältigen können. Diesen Vorwurf habe die Schülerin aber nicht beweisen können. Zum einen sei die von ihr geschilderte Aufgabe in der Ausbildung gar nicht vorgesehen. Zum anderen erscheine es schon physikalisch unmöglich, eine Slalomfahrt mit 35 Stundenkilometern hinzulegen.
Letztlich habe sich die Frau den Sturz selbst zuzuschreiben, weil sie eine Übung ausgeführt habe, von der sie sich überfordert fühlte. Als erwachsene Frau könne sie dem Lehrer auch widersprechen und sich anders entscheiden. Sollte es tatsächlich geregnet haben, sei die Schülerin bewusst ein Risiko eingegangen, dessen Folgen sie nun tragen müsse.