"Schmeckt wie frische Frucht aufs Brot"
onlineurteile.de - Ein bekannter deutscher Marmeladenhersteller brachte 2007 einen neuen Brotaufstrich auf den Markt: "Frutissima". Der Fruchtaufstrich wurde in 250-Gramm-Bechern mit den Sorten Erdbeere, Himbeere, Aprikose und Kirsche angeboten. "Einzigartigen frischfruchtigen Geschmack", versprach die Reklame auf dem Becher oder: "Schmeckt wie frische Frucht aufs Brot".
Ein Konkurrent beanstandete die Werbung als irreführend: Da werde so getan, als verarbeitete der Produzent frische Früchte - dabei werde das Obst natürlich vorher tiefgekühlt. Mit dem Geschmack frischer Früchte sei der Geschmack des Brotaufstrichs nicht vergleichbar. Das Oberlandesgericht Köln teilte diese Bedenken nicht und wies die Unterlassungsklage des Konkurrenten ab (6 U 57/09).
Der durchschnittlich informierte Verbraucher missverstehe die Werbeaussage nicht so, dass er wirklich glaube, der Aufstrich werde aus frischen Früchten hergestellt. Das sei ja kaum möglich: Früchte könne man nur zu bestimmten Jahreszeiten ernten, Brotaufstriche stünden dagegen das ganze Jahr über im Supermarktregal. Die Werbeaussage erwecke nicht den falschen Eindruck, im Becher seien keine tiefgekühlten Früchte - sie beziehe sich vielmehr auf den frischen Geschmack.
Und so verstehe das auch der verständige Verbraucher: Von den originären Fruchtaromen bewahre die "aromaschonende Zubereitung" möglichst viel, ohne den Geschmack frischer Früchte in identischer Weise erhalten zu können. Jeder Konsument - darunter auch die Richter - wisse, dass frisch produzierte Marmelade besser schmecke als ein noch so gut hergestelltes industrielles Erzeugnis. Daher werde der Supermarkt-Kunde die Übertreibung in der Reklame erkennen.