Schoko-Nikolaus für den Staatsanwalt: Schöffe befangen

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Legt einer der Laienrichter (Schöffe) in einem Prozess - gegen mehrere Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - vor Beginn der Verhandlung im Sitzungssaal als Geschenk für die Staatsanwälte zwei Nikoläuse aus Schokolade auf ihren Sitzungstisch, ist es gerechtfertigt, wenn die Verteidiger der Angeklagten den Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen; dieses Verhalten ist geeignet, Misstrauen gegen Objektivität und Unparteilichkeit des Laienrichters zu rechtfertigen.

Beschluss des Landgerichts Koblenz
Aktenzeichen: 2090 Js 29.752/10 - 12 KLs
Entscheidungsdatum: 19.12.2012
Urteilnummer: 53089