Schokolade für "Kinder" vor Gericht

Streit zweier Süßwarenhersteller um Markennamen

onlineurteile.de - Kinder futtern mit Wonne "Kinder"-Schokolade einer bekannten Marke mit schön buntem Aufdruck. Trotzdem fürchtete der Produzent wohl eine Absatzkrise, als 1998 ein anderer Süßwarenhersteller eine Schokolade namens "Kinder Kram" auf den Markt brachte. Das brachte dem "Kram"-Hersteller Ärger und eine Unterlassungsklage ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bezweifelte, dass "Kinder"-Schokolade vom Konkurrenzprodukt "Kinder Kram" wegen des ähnlich klingenden Namens nicht zu unterscheiden sei (I ZR 257/00). Mit dieser Begründung hatte nämlich das Oberlandesgericht (OLG) dem klagenden Unternehmen Recht gegeben. "Kinder"-Schokolade sei durch ihre farbige Wort-/Bildgestaltung sehr auffällig gekennzeichnet, stellte dagegen der BGH fest. Man werde sie also kaum wegen des Wortes "Kinder" auf der Packung mit dem Konkurrenzprodukt verwechseln. Da die Bundesrichter der Ansicht waren, der Name "Kinder Kram" verletze die geschützte Marke nicht, hoben sie das Urteil des OLG auf und verwiesen den Schokoladen-Rechtsstreit zurück.